In Mehrfamilienhäusern sind Wohnungen in den oberen Etagen gefährdet. Die unbeobachtete Wohnungstür, an der in höheren Etagen seltener Bewohner vorbeigehen, ist besonders zu sichern. Auch Wohnungen im Erdgeschoss unterliegen einer speziellen Einbruchsgefährdung. Über das Aufhebeln ungesicherter Fenster bzw. Fenstertüren dringen Einbrecher sehr schnell ein. Bei Mehrfamilienhäusern verschaffen sich Einbrecher in der Hälfte aller Fälle Zugang über die Wohnungsabschlusstür, 31 Prozent erfolgen über Fenstertüren (Terrasse/Balkon) und 20 Prozent über die Fenster. (Quelle: Polizei NRW, Kölner Studie 2011)
Ob Erdgeschoss, Keller, 1. Etage, Obergeschoss oder andere von außen leicht erreichbare Bereiche – es gelten die gleichen Regeln wie für Einfamilienhäuser: Haupt-, Neben- und Kellertüren sowie Kellerfenster, Lichtschächte und sämtliche Fenster im Erdgeschoss und der 1. Etage müssen gesichert werden. Die Erfahrungen der Polizei und der Versicherer zeigen: